BGM Kosten in Steuererklärung- Stand 2021

BGM-Maßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden, inzwischen mit 600 € pro Mittarbeiter im Jahr. Das wissen die meisten Unternehmen. Unklar ist oft, welche Maßnahmen im Rahmen von §§ 20 und 20b SGB V angeboten werden können und wer qualifiziert ist, die Maßnahmen umzusetzen.

Das Bundesministerium hat die aktuellen Regelung hier erklärt. Wenn Sie sich nicht durch den Text arbeiten möchten, lesen Sie die Zusammenfassung:

Es werden nur verhaltensbezogene Maßnahmen gefördert wie

  • Bewegungsprogramme
  • Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag
  • Suchtprävention
  • Angebote zur Stressbewältigung und Ressourcenstärkung

Ziel ist der Aufbau und die Stärkung der gesundheitsförderlichen Strukturen im Betrieb. Als Grundlage dient eine Analyse der gesundheitlichen Situation. Dazu eignet sich zum Beispiel der INQA Check Gesundheit der Offensive Mittelstand. Aus den Ergebnissen der Analyse werden Maßnahmen entwickeln.

Als Unternehmen können Sie folgende Maßnahmen steuerliche geltend machen:

  • Präventionskurse, ZPP-zertifizierte finden Sie auf Internetseiten der Krankenkassen und der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes
  • Angeboten der Krankenkassen
  • Andere, nichtzertifizierungspflichtige Angebote um im Betrieben um die Gesundheit zu fördern. Diese müssen die Anforderungen an Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit nach §§20 und 20b SGB V erfüllen und den Vorgaben des Leitfadens genügen.

Von der steuerlichen Förderung ausgeschlossen sind:

  • Mitgliedschaften in Sportvereinen und Fitnessstudios
  • Maßnahmen ausschließlich zum Erlernen einer Sportart, 
  • Massagen
  • physiotherapeutische Behandlungen oder Screenings ohne Verknüpfung mit Interventionen aus den Handlungsfeldern der betrieblichen Gesundheitsförderung der Krankenkassen.

Alle gesetzlichen Regelungen finden Sie unter §§20 und 20b SGB V und die Anforderungen an Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit unter „Leitfaden Prävention“.

Ihr Steuerberater findet die Regelungen unter § 3 Nummer 34 Einkommensteuergesetz (EStG) und kann sich bei Rückfragen ans zuständigen Finanzamt wenden.

Meine Angebote entsprechen den geforderten Vorgaben. Wenn Sie Interesse haben, sprechen Sie mich an.

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