Das Wichtigste zu Masken- auch für Arbeitgeber

Seit Anfang der Woche gelten in Deutschland verschärfte Regeln: nur noch Op- und FFP2- Masken sind für Einkauf und Co erlaubt. Letzte Woche wurde die Regelung beschlossen und seitdem rauschen die Vermutungen und Befürchtungen durch die sozialen Medien. Hier gibts fundierte Informationen

  • zu Maskentypen,
  • den Unterschieden,
  • der sicheren Anwendung und
  • den Regelungen, die Arbeitgeber beachten müssen, wenn die Mitarbeiter eine Maske während der Arbeitszeit tragen müssen.

Seit fast einem Jahr tragen wir in Supermarkt und Co Maske. Bisher um andere nicht anzustecken. Der Mechanismus wurde hier erklärt:

Im Unterschied zu den Alltagsmasken schützt die FFP2 Maske vor Tröpfchen und Aerosolen- die richtigen Anwendung vorausgesetzt.

Wichtig beim Gebraucht ist, dass

  1. die Ränder möglichst dicht anliegen
  2. die Außenseite nach dem Aufsetzen nicht mehr berührt wird
  3. zum Abziehen nur die Bänder angefasst werden
  4. das Einwegprodukt danach entsorgt oder sicher im geschlossenen Kunststoffbeutel verpackt wird, bis zur Trocknung und Aufbereitung 
  5. Trockenheit ist der Feind von Viren und Bakterien

Infos, wie die Maske aufbereitet werden kann gibt es hier. Bitte auf den Selbstschutz achten und Handschuhe verwenden!  

Weitere  Infos zum Thema hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ausführlich beschrieben.

Wenn Sie Arbeitgeber sind, finden Sie alles, was wichtig ist, damit Ihre Mitarbeiter gesund bleiben, in der DGUV 112-190. Die Trage- und Pausenzeiten finden Sie auf Seite 38.

Bleiben Sie gesund!

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